Wer haftet im Falle eines Falles?

Eigentümer

Grundsätzlich sind die Werkeigentümer verantwortlich und haftbar. Damit möglichst kein Haftungsfall eintritt, sollten Spielplätze den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen und richtig unterhalten werden. Der Unterhalt ist in den Spielplatz Sicherheitsnormen SN EN 1176 klar geregelt. Es empfiehlt sich unbedingt, die Normvorgaben beim Bau einer Anlage und im späteren Betrieb einzuhalten.

Spielgeräte auf frei zugänglichen Anlagen
 

Sicherheitsnorm SN EN 1176
In der Norm 1176 sind die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Fallschutzböden festgelegt. Die Norm ist in folgende Bereiche unterteilt, in denen die einzelnen Gerätearten detailliert beschrieben und festgelegt sind.

SN EN 1176-1  Allgemeine Anforderungen Spielgeräte
SN EN 1176-2 Schaukeln
SN EN 1176-3 Rutschen
SN EN 1176-4 Seilbahnen
SN EN 1176-5 Karusselle
SN EN 1176-6 Wippgeräte
SN EN 1176-7 Installation, Inspektion, Wartung
SN EN 1176-10 Vollständig umschlossene Spielgeräte
SN EN 1176-11 Raumnetze


Unter Teil 7 - Ist die Kontrolle, Unterhalt und Wartung genau beschrieben und wie folgt vorgegeben:

1. Visuelle Routineinspektion (zuständige Person vor Ort)
Tägliche oder wöchentliche Kontrolle. Um offensichtliche Gefahren wie zerbrochene Teile oder Vandalismus zu erkennen.

2. Operative Inspektion (sachkundige Person)
In der Regel monatlich oder vierteljährlich. Um den Betrieb und die Stabilität der Geräte zu überprüfen.

3. Jahresinspektion (sachkundige Person)
Gründliche Überprüfung mindestens einmal im Jahr.
Kontrolle des allgemeinen Zustandes, der Sicherheit aller Spielgeräte, der Fallschutzböden sowie der Umgebung. Es wird alles bewertet und schriftlich dokumentiert.

Messung stossdämpfende Spielplatzböden
 

Sicherheitsnorm SN EN 1177
Die Messung der Stossdämpfung erfolgt nach der Norm SN EN 1177. Die dem Bodenmaterial zugeordnete kritische Fallhöhe muss gleich oder grösser sein als die freie Fallhöhe des Gerätes. Die Norm beschreibt insbesondere detailiert, wie die unterschiedlichen Bodebeläge geprüft werden müssen.  Auch das Prüfverfahren in Bezug auf die unterschiedlichen Spielgeräte ist beschrieben.

Fitnessgeräte im Aussenbereich
 

Sicherheitsnorm SN EN 16630
Outdoor Fitnesseräte unterliegen einer anderen Norm als die Spielgeräte. Das hat insbesondere auch mit der unterschiedlichen Nutzergruppe zu tun. Fitnessgeräte sind nicht für Kinder konzipiert. Man geht von einer minmalen Körpergrösse von 140 cm aus. Auch versteckte Gefahren und Klemmstellen werden nicht so streng bewertet wie bei Kinderspielgeräten.

Trainingsgeräte sollten in angemessenem Abstand oder mit Einfriedungen klar von Spielplätzen getrennt werden. Werden Fitnessgeräte direkt auf Kinderspielplätzen platziert, müssen sie jedoch unbedingt der Spielplatznorm SN EN 1176 entsprechen.

 

Weitere Normen und Empfehlungen für Outdoor Spiel- und Sportanlagen
 

SN EN 16630   Zürich Vita Parcours / Helsana Trails 

SN EN 12572    Künstliche Kletteranlagen (Boulderanlagen)

SN EN 14974    Skateparks

SN EN 16899   Parkour Einrichtungen

BASPO 512       Pumptracks (Fachbroschüre)

BASPO 131        Beachsportanlagen (Fachbroschüre)

BASPO 101        Freianlagen (Fachbroschüre)

SIA 318               Garten- und Landschaftsbau

SIA 358/500     Geländer und Brüstungen

 (Diese Auflistung ist nicht abschliessend)

 

Anlaufstelle

Zusätzliche Informationen zu Normen und Empfehlungen findet man
auch bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu.

 

Im gemeinsamen Bestreben, dass die Kinder auf Spielplätzen in Sicherheit spielen können.
Wir informieren, beraten und begleiten Sie gern. Fragen Sie uns an.